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Die Pflegehilfsmittel-Beratung soll zum Gamechanger (Wendepunkt) werden. Die Antragstellung für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wurde jetzt durch den GKV-Spitzenverband dahin neu geregelt, dass vor einer erstmaligen Beantragung einer „Pflegebox“ eine fachlich kompetente Beratung verpflichtend vorangestellt wird. Dies gilt für alle Anbieter ab 01.07.2024 verbindlich.
Die direkte Auswahl der Produkte und deren Beantragung ist nur noch bis 30.06. möglich.
Wenn Sie sich gerade mit der Thematik der Pflegehilfsmittel beschäftigen oder Sie allgemein Interesse an dem Thema haben, finden Sie hier den Blog-Beitrag.